Welche Vorteile habe ich als Selbstzahler?
Gründe dafür, die Kosten der Sitzungen selber zu übernehmen
Anonymität
Psychische Belastungsstörungen oder psychische Erkrankungen werden bei der Krankenkassenabrechnung für alle Behörden aktenkundig gemacht. Dies kann sich negativ auf Ihr Berufsleben/ Karriere, Aufnahme von Versicherungen , Einschulung des Kindes oder Aufnahme in eine neuen Schule auswirken.
Bei privat finanzierter Psychotherapie oder Beratung sind weder Sie noch ich dazu verpflichtet, hierzu gegenüber den Behörden Angaben zu machen.
Keine Bürokratie
Es müssen keine Anträge auf Kostenerstattung bei der Krankenkasse gestellt werden Sie und Ihre Therapeutin können sich von der ersten Sitzung an ganz auf Sie und Ihr Anliegen konzentrieren.
Gestaltungsmöglichkeit
Die Sitzungsanzahl bestimmen Sie selbst und sind dabei nicht an Vorschriften der Krankenkassen gebunden.
Keine langen Wartezeiten
Häufig haben Menschen akuten Leidensdruck, können jedoch durch lange Wartezeiten bei Kassentherapeuten keine entsprechenden Hilfemaßnahmen erhalten. Im schlimmsten Fall können lange Wartezeiten sogar dazu beitragen, seelische Leiden zu verschlimmern oder zu chronifizieren. In Privatpraxis entschieden Sie, wann sie mit der Therapie beginnen möchten.
Beratung
Krankenkassen übernehmen die Kosten für Ihre Sitzungen nur, wenn eine psychische Diagnose nach ICD 10 vorliegt. Aber nicht jeder Ratsuchende hat eine psychische Erkrankung.
Dies gilt nicht nur bei Beratung für Einzelpersonen, sondern auch bei Eheberatung (und Paartherapie), Elternberatung, Erziehungsberatung, Jugendberatung, etc. Diese werden grundsätzlich nicht von den Krankenkassen übernommen.
Steuerliche Vorteile
Sie können die Sitzungskosten gemäß § 33 EstG unter „außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art“ steuerlich absetzen.
Außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art gemäß § 33 EStG sind der Höhe nach unbegrenzt absetzbar.
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